Unsere Rechtsanwälte arbeiten in der Regel auf Stundenbasis. Die Sätze variieren fallabhängig und innerhalb des Falls selbst, je nach Natur der in Anspruch genommenen Dienstleistung. Als Kriterien gelten die Natur, Wichtigkeit, Verantwortung und Komplexität der Sache.
Individuelle Vergütungsvereinbarungen für mehrere oder gleich gelagerte Fälle sind möglich.
Die Grundlage der Berechnung der Anwaltshonorare und Verwaltungskosten sowie der anfallenden staatlichen Gebühren werden in der Regel zu Beginn der Zusammenarbeit dem Mandanten mitgeteilt und anschließend in Rechnung gestellt.
In Portugal dürfen Honorare weder nach dem Quota-litis-System noch nach dem Prinzip “no cure, no pay” berechnet werden. Es gibt im Rahmen der Prozessführung auch keine mit dem RVG vergleichbare Vergütung.
Normalerweise wird vom Mandanten zu Beginn oder Wiederbeginn der Tätigkeit ein Vorschuss erbeten, der bei der nächsten Rechnung berücksichtigt wird.
Unsere Kanzlei bietet ihren Mandanten eine transparente Kostenstruktur der in Rechnung gestellten Kosten.